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FORDERUNGSKATALOG 2023 CDA NEUWIED ZUM ARBEITSMARKT IN DEUTSCHLAND

Die Welt der Erwerbsarbeit ist eine des Gebens und Nehmens. Dieser Feststellung tragen die nachfolgenden Forderungen der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) im Kreis Neuwied Rechnung. Sie beruhen auf dem ausführlichen Positionspapier der CDA Neuwied vom 31. Mai 2023. Wir sehen einen akuten Handlungsbedarf, weil die gegenwärtige eingefahrene Situation mit vier Millionen erwerbsfähigen Bürgergeld- empfängern gegen die Grundsätze der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Notwendigkeit verstößt. Dabei ist es für uns selbstverständlich, dass jeder Mensch einen Anspruch auf eine seinen Fähigkeiten entsprechende schulische und Berufsbildung hat und im Falle eines Handicaps oder Scheiterns auf eine zweite Chance erhalten sollte. Dies vorausgeschickt, halten wir die nachfolgenden Forderungen für ebenso unvermeidlich wie geboten:



1. Zeitliche Begrenzung des Bürgergeldes für Arbeitssuchende


Jede erwerbsfähige, erwachsene Person soll bis zum Rentenalter Bürgergeld nur für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren erhalten und dies auch nur, sofern sie zunächst mindestens drei Jahre in das Sozialsystem durch Steuern und Abgaben eingezahlt hat. Wer trotz Förderung in Kindergarten, Schule, Ausbildung, Studium, Umschulung keine Stelle findet, muss eine Vollzeitstelle als Hilfskraft in Unternehmen oder für gemeinnützige Tätigkeiten zum Mindestlohn annehmen. Solidarität ist keine Einbahnstraße. Sie muss zurückgewährt werden im Interesse von Gerechtigkeit aller Arbeitenden und Notwendigkeit, denn auch körperlich und geistig einfache Aufgaben müssen erfüllt werden; die Gesellschaft, der es an allen Ecken und Kanten an Arbeitskräften fehlt, kann auf die Mitarbeit aller nicht verzichten.



2. Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland


Unternehmen muss es möglich sein, Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben und ohne Prüfung durch staatliche Stellen deren soziale Absicherung zu übernehmen. Wir können nicht länger warten, bis sich die staatlichen Strukturen auf die Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes eingestellt haben; das haben sie seit Jahren nicht. Unternehmen wissen, wen sie brauchen und welche Fähigkeiten und Sprachkenntnisse diese Personen mitbringen müssen. Entscheidend dürfte in allen Fällen Wille und Motivation der Arbeitskräfte sein. Deswegen sollen auch alle Erwerbsfähigen, die sich legal in Deutschland aufhalten, umgehend zur Arbeit berechtigt sein. Der Staat muss aufhören, durch vorgegebene Integrationsprozeduren ihre Mitarbeit zu behindern und Vorwände für ein Einnisten im Sozialsystem zu geben. Die beste Integration ist

die über die Arbeitswelt. Wer einer Notlage entkommen oder sonst motiviert ist, mehr aus sich zu machen, wird immer einen Weg dazu finden und braucht allenfalls ergänzende, aber keine bevormundende staatliche Unterstützung.



3. Mindestabstand zwischen Vollzeitarbeit und Bürgergeldbezug


Wir fordern von der Politik einen Mindestabstand zwischen dem Einkommen von in Vollzeit arbeitenden erwerbstätigen Arbeitnehmern zu Empfängern von Bürgergeld für Arbeitssuchende in Höhe von 50% netto. Das bedeutet, dass in jeder persönlichen Lebenssituation - alleinstehend, verheiratet, ein oder mehrere Kinder - der erwerbstätigen Vollzeitkraft netto die Hälfte mehr zustehen muss als der nichterwerbstätigen Person.


Der Staat hat dies durch die ihm hauptsächlich zur Verfügung stehenden Mittel zu gewährleisten: Ein gerechtes Steuersystem mit ausreichenden Grundfreibeträgen, einen auskömmlichen Mindestlohn ebenso wie ein hohes und zu förderndes Maß an Tarifbindung sowie eine dem Abstandsgebot entsprechende Anpassung der staatlichen Transferleistungen für Arbeitssuchende. Die Verweisung des Vollzeit Erwerbstätigen auf ergänzende staatliche Leistungen zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes kann und soll dagegen kein Baustein zur Erreichung des Mindestabstandes sein. Dort, wo eine Transfersituation unverschuldet eintritt, muss -bei gegebener Erwerbsfähigkeit- der Mindestabstand nach mindestens zwölf Monaten hergestellt werden.


Neuwied, den 15. Juli 2023


Dr. h. c. Roswitha Gottbehüt, Vorsitzende des Kreisverbandes CDA Neuwied

Norbert Faltin, stellvertretender Vorsitzender

Monika Krautscheid-Bosse, stellvertretende Vorsitzende

Werner Hammes, Beisitzer

Joachim Herudek, Beisitzer

Prof. Dr. Wolfgang von Keitz, Beisitzer

Abdul Maarastawi, Beisitzer

Christoph Menzenbach, Beisitzer

Alfons Mußhoff, Beisitzer

Constantin-Octavian Oana, Beisitzer

Lothar Radermacher, Beisitzer und Sachbearbeiter

 
 
 

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